Das noch junge Jahr 2015 brachte bereits im Januar vielerorts Sturm- und Orkanböen sowie jede Menge Regen. Dabei hat sich wieder einmal gezeigt: Der richtige Versicherungsschutz kann im Fall des Falles entscheidend sein. Zumal der Winter noch längst nicht vorbei ist. Zwar blieben die ganz großen Schadensereignisse aus, doch was ein einziger Wintersturm anrichten kann, zeigt ein Blick auf das Jahr 2007. Damals hatte der schwere Wintersturm Kyrill für die Sachversicherer einen Schadensaufwand von fast 2,1 Mrd. Euro ausgelöst – so viel wie im ganzen vergangenen Jahr 2014 im Bereich Naturgefahren gezahlt wurden. Dennoch zählt das vergangene Jahr zu den fünf folgenschwersten Sturm- und Hageljahren seit 1998. Schuld daran ist unter anderem das Sturmtief Ela im vergangenen Juni. Für die dabei entstandenen 250.000 Schäden mussten die Sachversicherer rund 400 Mio. Euro zahlen.
Generell gilt: Schäden am Gebäude, die zum Beispiel durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Doch auch in der Wohnung selbst entstehen schnell Schäden. Sturmschäden werden hier von der Hausratversicherung ersetzt. Folgeschäden, die beispielsweise nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können, sind ebenfalls mitversichert.
Eine Glasversicherung, die oft als Zusatz zu einer Hausratversicherung angeboten wird, ersetzt ohne Rücksicht auf die Schadenursache die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern einschließlich der Kosten für eine etwa erforderliche Notverglasung. Im Schadensfall sollte sich der Versicherte rasch mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und die Regulierung besprechen. Dazu ist eine Dokumentation der Schäden, etwa durch Fotoaufnahmen, notwendig. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Nicht jedermann kann genügend Eigenkapital aufbringen, um sich für einen Bankkredit zur Finanzierung eines Hausbaus zu qualifizieren. Allerdings akzeptieren viele Banken hierzulande das Einbringen von Eigenleistungen, so dass die Finanzierung entlastet wird und man sich am Ende doch noch den Traum vom eigenen Haus erfüllen kann. Dabei ist es jedoch wichtig einige Aspekte zu beachten und sich insbesondere zu vergegenwärtigen, was man kann und was man vor allem nicht kann. Andernfalls kann es hinterher so richtig teuer werden.
Am Ende läuft es also darauf hinaus, dass sich Häuslebauer nicht überschätzen sollten. Daher muss zum Beispiel die Frage nach den handwerklichen Fähigkeiten gestellt werden. Niemand möchte hinterher Experten einbestellen müssen, die den Job „richtig“ zu Ende bringen und eventuell Fehler ausbessern. In solchen Fällen könnten Nachfinanzierungen fällig werden und damit auch finanzielle Einbußen. Andererseits unterschätzen viele, wie viel Zeit es kostet am eigenen Haus mitzuhelfen. Wenn dadurch der eigene Beruf zu leiden hat oder man sogar entlassen wird, ist niemandem geholfen. Eigenleistungen müssen also gut durchgerechnet werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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In vielen deutschen Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung längst eine Selbstverständlichkeit. Den- noch gibt es noch immer eine beträchtliche Zahl, meist kleinere Betriebe, in denen das Thema keineswegs so präsent ist. Das ist für die Angestellten dort von Nachteil, denn: War die betriebliche Altersversorgung bis 2002 lediglich eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, ist sie seither für jeden Arbeitnehmer möglich. Diese können von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese gesetzlich fixierte Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung und bietet lukrative Chance für die Zukunft.
Staatliche Vorteile
Im Rahmen einer Entgeltumwandlung werden monatliche Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen, so dass sich Einspareffekte bei Einkommensteuern und Sozialabgaben ergeben. Arbeitnehmer können aktuell bis zu 2.904 Euro im Jahr (West) steuer- und abgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Im Osten liegt die Grenze bei 2.496 Euro. In Abhängigkeit von der Form der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsfonds) können weitere 1.800 Euro steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig umgewandelt werden.
Fünf mögliche Wege
Dies lohnt sich meist ebenfalls, da der Steuersatz in der Rentenphase in der Regel deutlich niedriger ist, als während des Erwerbslebens. Zudem fallen im Alter keine Bei- träge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr an. Arbeitgeber haben generell die Möglichkeit die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter über fünf verschiedene, so genannte Durchführungswege auszugestalten. Davon ist die Direktversicherung die beliebteste. Generell kann ein Arbeitgeber aber auch eine direkte Pensionszusage treffen oder einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse schließen. Die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg kann von vielen Faktoren, wie etwa dem jeweiligen Tarifvertrag oder der Betriebsgröße ab- hängen. Viele kleinere Unternehmen beschränken sich dabei meist auf einen Durchführungsweg, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten.
Die beliebteste Variante
Die Direktversicherung ist bereits seit langem die belieb- teste Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Direktversicherungen unterliegen der normalen Versicherungsaufsicht und der entsprechenden Anlageregulierung. Dementsprechend dürfen die Beiträge nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien angelegt werden. Nur bei fondsgebundenen Direktversicherungen können höhere Aktienquoten erreicht werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Im Jahr 2015 wird die gesetzliche Pflegeversicherung 20 Jahre alt. Bei aller Feierstimmung ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden, dass eine private Pflegezusatzversicherung, trotz zahlreicher Gesetzesänderungen, wichtiger denn je ist. Die Einführung des Pflege- Bahr, der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, ist ein klares Zeichen für die Notwendigkeit privater Vorsorge. Hinzu kommt: Bereits jeder dritte Deutsche hat einen Pflegefall in seinem persönlichen Umfeld. Dabei wird vielen Menschen klar, dass die tatsächlichen Kosten einer solchen Pflege schnell die gesetzlichen Leistungen überschreiten. Daher schont die frühe Vorsorge den Geldbeutel, wenn es wirklich hart auf hart kommt.
Nach aktuellen Zahlen gibt es derzeit in Deutschland rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Etwa zwei Drittel davon werden zu Hause durch Angehörige oder einen der über 12.000 Pflegedienste versorgt, während nur rund ein Drittel der Pflege- bedürftigen in einem entsprechenden Heim lebt. Statistisch gesehen ist das Pflegerisiko, also die Wahrscheinlichkeit zum Pflegefall zu werden, in hohem Maße vom Alter abhängig. Über alle Altersgruppen liegt die Pflegequote – das heißt pflegebedürftig zu sein – bei unter 3 Prozent. Bei den 75- bis unter 80-Jährigen steigt die Pflegequote bereits auf über 8 Prozent und erhöht sich bei den 85- bis unter 90-Jährigen auf über ein Drittel. Bei den über 90-Jährigen ist statistisch gesehen jeder zweite von Pflegebedürftigkeit betroffen.
Aufgrund der höheren Lebenserwartung sind zwei Drittel der Pflegebedürftigen Frauen. Welchen finanziellen Umfang ein Pflegefall haben kann, verdeutlichen folgende Zahlen: Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Pflege-Bahr-Tarife werden pro Monat mit 5 Euro gefördert. Im Versicherungsfall wird dann der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten und der persönliche Geldbeutel wird geschont. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der Volksmund weiß: „Handwerk hat goldenen Boden“. Da- ran hat sich seit vielen Jahren nichts geändert. Doch was passiert, wenn der Handwerker eines Tages nicht mehr so kann wie er will, sprich verletzungsbedingt arbeitsunfähig wird? In diesen Fall sah es für Handwerker lange Zeit düster aus. Wer in dieser Situation keine entsprechende Absicherung hatte, musste auf private Reserven zurückgreifen. Die Zeiten solcher Unsicherheiten sind vorbei. Mit einem neuen Konzept zur Berufsunfähigkeitsversicherung bieten die ValueNet Group und die Gothaer Lebensversicherung eine kostengünstige Möglichkeit für die individuelle Vorsorge von Handwerkern an.
Um die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verdeutlichen, bietet sich ein Blick auf die Statistik an: So wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Im Bereich der körperlich stark belasteten Handwerker ist die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden deutlich höher. Dieses Risiko sollte daher durch eine private Absicherung getragen werden. Da viele klassische Berufsunfähigkeitsverträge aufgrund des individuellen Gesundheitszustandes oder des zu hohen Beitrags nicht realisierbar sind, gehen viele Handwerker leer aus.
Die neue Lösung greift nun auf die seit 2014 bestehende Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung von bis zu 360 Euro als Verpflegungsmehraufwand an Arbeitnehmer zurück. Mit diesem Betrag lassen sich sowohl eine Altersvorsorge als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung finanzieren. Auf diese Weise können alle Handwerker eine Berufsunfähigkeitsabsicherung von bis zu 1.000 Euro erhalten. Die Gesundheitsfragen sind dabei vereinfacht. Im Bereich der Altersvorsorge können Handwerker ab dem 67. Lebensjahr noch eine lebenslange Altersrente in Höhe von über 200 Euro erhalten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Das neue Jahr beginnt nicht überall mit Schnee und Eis. Den- noch sollte von Anfang an Klarheit darüber herrschen, wer, wann, wo und in welchem Umfang das kalte Weiß beseitigen muss. Zunächst einmal sind die Eigentümer von Grundstücken dafür verantwortlich, Schnee und Eis wegzuräumen sowie dafür zu sorgen, dass Streugut auf dem Boden verteilt wird. Unfälle sollen so wirkungsvoll verhindert werden. Allerdings ändern sich die Zuständigkeiten bei Mietverhältnissen. In diesem Fall müssen Mieter diese Aufgaben über- nehmen. Trotzdem gilt es für Eigentümer, dies schriftlich festzuhalten – im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Da- bei muss diese Pflicht jedoch nicht zu jeder Tag- und Nacht- zeit erfüllt werden. Grundsätzlich gilt für Wochentage, dass man erst ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr wirklich ran muss. Abends kann man sich wiederum ab 20 Uhr zurücklehnen. Allerdings gelten Ausnahmen, zum Bei- spiel für Gastronomiebetriebe, die auch nach 20 Uhr geöffnet sind. Generell gilt es darauf zu achten, dass man im Fall von Krankheit oder Urlaub von seinen Pflichten nicht befreit wird, sondern selbst für Ersatz sorgen muss. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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