Archiv: Januar 2015

Rauchmelder retten Leben

28.01.2015 | Rauchmelder retten Leben

Eine generelle, bundesweit einheitliche Rauchmelderpflicht für deutsche Privathaushalte gibt es nicht. Aber in immer mehr Bundesländern wird die Installation von Rauchmeldern in Privathaushalten gesetzlich verpflichtend. Die Länderverwaltungen haben den großen Nutzen erkannt, der in den kleinen Lebensrettern steckt. Denn jedes Jahr sterben in Deutschland über 500 Menschen bei Feuern – die große Mehrzahl, weil sie nachts nicht merken, dass ein Feuer aus- gebrochen ist. Problematisch ist dabei meist nur bedingt das Feuer selbst, sondern das durch das Feuer entstandene Rauchgas, dass zum Erstickungstod führt. In solchen Fällen ist ein Rauchmelder ein wirksames Warnsignal, was Mensch, Haustier und Mobiliar vor größeren Schäden bewahren kann. Dennoch haben selbst dort noch längst nicht alle Haushalte entsprechende Rauchmelder installiert, wo sie zur Pflicht geworden sind. Diese Nachlässigkeit kann im Fall der Fälle den Versicherungsschutz und viel schlimmer: das eigene Leben kosten. Doch auch ohne Rauchmelderpflicht ist die Installation sinnvoll. Denn: Rauchmelder retten Leben, so dass sie in jeden Haushalt gehören – zumal diese weder teuer noch schwer zu installieren sind. Schon für wenige Euro gibt es in Baumärkten Geräte, die der vorgeschriebenen Norm „DIN EN 14604“ entsprechen. Jeweils einen Rauchmelder in alle wichtigen Räume – und schon lebt die Familie sehr viel sicherer. Je nach Bundesland über- nimmt auch der Vermieter die Kosten. Wichtig ist dann nur noch die regelmäßig Wartung der Geräte inklusive Batterie- tausch. Wichtig zu wissen: Wer die Rauchmelderpflicht missachtet, kann im Schadensfall nicht auf die Leistung seiner Versicherung hoffen. Denn bei grober Fahrlässigkeit streicht diese ihre Leistung rigoros zusammen und die Kosten eines Brandes können schnell fünfstellige Beträge erreichen. (Quelle CASMOS Media GmbH) Hier geht's zum Wohngebäudeversicherungsvergleichsrechner
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Dringend empfohlen

22.01.2015 | Dringend empfohlen

Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen“, lautete jüngst das Fazit der Zeitschrift Finanztest. Bislang verzichten 15 Prozent aller Haus- halte in Deutschland auf den wichtigen Basisschutz. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 des Statistischen Bundesamtes für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Dabei sparen, wie nicht anders zu vermuten, laut Untersuchungsergebnissen insbesondere einkommens- schwache Haushalte. Allerdings wird damit an der falschen Stelle gespart, während sich das Einsparpotenzial selbst in Grenzen hält. Wie schnell kann es passieren, dass eine Unachtsamkeit dazu führt, dass andere geschädigt werden und man sein Leben lang auf den Kosten sitzen bleibt. Dabei sind die privaten Haftpflichtversicherungen heutzutage bereits zu ganz kleinen monatlichen Beträgen zu haben. Wenn man diese Beträge zu möglicherweise lebenslang anfallenden Zahlungen infolge eines Schadensfalls ins Verhältnis setzt, dürfte niemand mehr auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichten. (Quelle CASMOS Media GmbH) Hier geht's zum Privathaftpflichtversicherungsvergleich
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Allzeittief bei Bauzinsen

17.01.2015 | Allzeittief bei Bauzinsen

Für Sparer sind die niedrigen Zinsen hierzulande ein Ärgernis. Selbst ein negativer Zinssatz ist nicht mehr tabu. Auf diese Weise gehen einem die renditeträchtigen Alternativen aus, wenn man wie die meisten Deutschen zu den Aktienmarkt- Muffeln gehört und nicht in DAX & Co investieren möchte. Gleichzeitig freuen sich Immobilienkäufer und Bauherren über die historisch niedrigen Bauzinsen. Dabei sieht es keineswegs so aus, als würde sich zum Jahresanfang 2015 daran etwas ändern. Die Zinsen für eine Immobilienfinanzierung dürften noch eine ganze Weile auf dem derzeitigen Rekordtiefstand bleiben. Zehnjährige Darlehen gibt es zum Beispiel schon zu Zinsen von rund 1,65 Prozent. Dafür hat insbesondere die Europäische Zentralbank (EZB) gesorgt. Und nun wird sogar über die umstrittenen Staatsanleihekäufe diskutiert. Sollte es auch noch dazu kommen, würde das Zinsniveau noch weiter abgesenkt. Für diejenigen, die sich einen Baukredit sichern wollen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten oder schlicht die eigene Immobilie für die Altersversorgung im Blick haben, wären das erneut gute Nachrichten. (Quelle CASMOS Media GmbH) Hier geht’s zum tagesaktuellen Zinstableau Immobilienfinanzierung und zu den Baufinanzierungsrechnern
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Rentenversicherungsjubiläum zeigt Bedarf privater Vorsorge auf

14.01.2015 | Rentenversicherungsjubiläum zeigt Bedarf privater Vorsorge auf

Im Dezember feierte die Deutsche Rentenversicherung ihr 125-jähriges Bestehen. Trotz der Feierlaune wurde dabei auch deutlich, dass es bei der Altersvorsorge nicht mehr ohne private Vorsorge geht. Am besten wurde dies in der Würdigung der Deutschen Rentenversicherung durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich. Sie zeigte sich überzeugt, dass die Reformen der vergangenen Jahre dazu beigetragen haben, die gesetzliche Rente „auch in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen“. Zugleich betonte sie jedoch auch, dass sich „eine angemessene Absicherung im Alter künftig nur durch eine Mischung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsoge aufbauen lässt.“ Drei-Schichten-Modell Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen hat die Politik bereits 2005 durch die Einführung des Drei-Schichten-Modells gesetzt. Sie reagierte damals auf den zunehmenden Reformdruck bei der Rente durch den demografischen Wandel. Angesichts von staatlichen Förderangeboten, wie der Riester-Rente, ist eine sichere private Altersvorsorge im Rahmen des Drei-Schichten-Modells jedoch kein Hexenwerk. Die erste Schicht soll dabei in Form der gesetzlichen Rente die Grundversorgung sicherstellen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen der individuellen Vorsorge. Unter die dritte Schicht fallen schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sowie Anlageformen wie etwa Immobilien. Eigenmittel und Förderung In der zweiten Schicht lassen sich durch die Kombination von eigene Mitteln und staatlichen Fördergeldern trotz des aktuellen Niedrigzinsniveaus attraktive Renditen erzielen und so eine vernünftige Altersvorsorge aufbauen. Das erste Kernelement ist hierbei die bekannte Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht hierbei in Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen. Jeder erwachsene Riester-Kunde erhält somit 154 Euro Grundzulage im Jahr, sofern er mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens investiert hat – abzüglich der staatlichen Zulagen wohlgemerkt. Zudem gibt es für jedes Kind weitere Zulagen. Je nach Gesamthöhe des Beitrags ergeben sich dann noch weitere Steuervorteile. Hier geht's zum Riesterrentenversicherungsvergleichsrechner Betrieblich Vorsorgen Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist das zweite Kernelement der zweiten Schicht. Die bAV ist inzwischen längt nicht mehr eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Heute können Arbeitnehmer von ihrem Chef eine bAV verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung. Dabei werden die bAV-Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen, so dass es Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben gibt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Die Handwerkervorsorge

08.01.2015 | Die Handwerkervorsorge

Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Versicherungsexperten bis zu Verbraucherschützern empfohlen. Kein Wunder: Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Erwerbslebens statistisch gesehen berufsunfähig. Im Bereich der körperlich stark belasteten Handwerker ist die Quote noch höher. Diese Menschen sind häufig von Schädigungen der Wirbelsäule oder der Gelenke betroffen. Ein Dachdecker kann beispielsweise seinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn durch die dauernde Beanspruchung seiner Wirbelsäule diese nicht mehr belastbar ist. Die Folgen hiervon sind meist langwierige Behandlungen bis hin zu Umschulungen oder gar Frührenten. Gerade für Handwerker ist also die Sicherstellung der körperlichen Arbeitskraft existenziell wichtig. Daher muss dieses Berufsunfähigkeitsrisiko durch eine gute Absicherung getragen werden. Allerdings sind entsprechende Verträge oftmals aufgrund des Gesundheitszustandes oder des zu hohen Beitrags nicht realisierbar. Deshalb wurde in Zusammenarbeit von ValueNet Group und der Gothaer Lebensversicherung AG ein exklusives Konzept entwickelt, das dieses Problem löst. Seit 01.01.2014 besteht die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung von bis zu 360,- Euro als Verpflegungsmehraufwand an Arbeitnehmer. Dies wird zur Finanzierung der Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet. Damit entsteht beim Arbeitgeber kein finanzieller Mehraufwand und beim Arbeitnehmer kein finanzieller Nettoaufwand. Handwerker können so eine BU-Absicherung von bis zu 1.000,- Euro erhalten und das mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Zusätzlich können Handwerker ab dem 67. Lebensjahr noch eine lebenslange Altersrente in Höhe von über 200,- Euro erhalten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Handy nicht immer verboten

08.01.2015 | Handy nicht immer verboten

Wer während des Autofahrens mit dem Handy am Ohr telefoniert und nicht mithilfe einer Freisprechanlage, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ist dies seit geraumer Zeit verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Doch ein Handy am Steuer muss nicht zwangsläufig zu einer Geldbuße führen. Einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zufolge dürfen Autofahrer auch dann mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. In dem konkreten Fall hat das OLG einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund stattgegeben. Dabei wurde einem Mann ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro aufgebrummt, da er an einer roten Ampel bei einem mithilfe einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltetem Motor mit dem Handy am Ohr telefoniert hatte. Demnach ist man beim OLG der Ansicht, dass das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot, ein Mobiltelefon zu benutzen nicht gelte, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei würde es außerdem nicht darum gehen, ob der Motor nun manuell oder automatisch abgestellt wurde. Im Gegensatz dazu müssen mit dem Handy am Ohr erwischte Autofahrer weiterhin mit einem seit Mai 2014 erhöhten Bußgeld von 60 Euro plus Bearbeitungsgebühr rechnen. Allerdings kann es so richtig teuer werden, wenn man auf diese Weise einen Unfall verursacht. Wenn es um die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geht, kann ein Versicherer den Unfallverursacher, anders als im Fall von Alkohol am Steuer, nicht in Regress nehmen. In Bezug auf die Kaskoversicherung kann es jedoch richtig teuer werden. Der Unfallverursacher zahlt sogar komplett aus der eigenen Tasche, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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