
Hubertus F. Neidhart
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Meine Beratung und die laufende Betreuung sind für Sie kostenfrei. Sie erhalten von mir keine Rechnung.
Als freier Versicherungsmakler werde ich über die Courtage vergütet, die bereits im Versicherungsbeitrag enthalten ist – bei Sachversicherungen für die laufende Betreuung, bei Lebens- und Krankenversicherungen in der Regel über die Abschlussvergütung. Sie zahlen dadurch nicht mehr, als wenn Sie direkt zur Gesellschaft gehen.
Bei einigen wenigen Gesellschaften erhalte ich für meine Mandanten sogar besondere Konditionen. In diesen Fällen ist der Abschluss über mich tatsächlich günstiger als direkt auf der Website des Versicherers im Internet.
Mit einem Versicherungsmakler an Ihrer Seite ist es wie mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt: Sie haben eine feste Person, die ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Der Unterschied zum Versicherungsvertreter ist vom Bundesgerichtshof klar definiert worden:
BGH, Urteil vom 22.05.1985 – Az. IVa ZR 190/83
Der Versicherungsmakler ist der treuhänderische Sachwalter des Versicherungsnehmers.
Ich stehe damit rechtlich auf Ihrer Seite, nicht auf der Seite einer Versicherungsgesellschaft wie ein Versicherungsvertreter (§ 84 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1 HGB).
Damit ich meiner Arbeit gerecht werden kann, benötige ich eine Maklervollmacht von Ihnen. Auf dieser Grundlage darf ich für Sie handeln – bei Vertragsprüfungen, bei Anpassungen und vor allem im Schadenfall von der Meldung bis zur Abwicklung. Ich behalte den Überblick über Ihre persönliche Situation und die aktuelle Marktlage, und ich erkläre Ihnen Sachverhalte detailliert, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können.
Melden Sie sich im Schadenfall gerne bei mir – am besten sofort, telefonisch, per E-Mail oder über das Schadenmelde-Formular auf der Website. Ich helfe Ihnen genau dann, wenn Sie Hilfe am meisten benötigen.
Ich erkläre Ihnen, was jetzt zu tun ist, worauf Sie achten müssen und welche Unterlagen jetzt notwendig sind. Auf Grundlage Ihrer Maklervollmacht übernehme ich die Meldung an die Gesellschaft und begleite die gesamte Abwicklung.
Ich vertrete dabei Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer – nicht umgekehrt. So sparen Sie Nerven, Zeit und vermeiden Fehler in einer stressigen Situation.
