Archiv: Januar 2017

Ältere Immobilienkäufer stehen vor höheren (Kredit-)Hürden

25.01.2017 | Ältere Immobilienkäufer stehen vor höheren (Kredit-)Hürden

Seit März 2016 gilt die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der die Bedingungen für Eigenheimkredite verschärft wurden. EU und Bundesregierung möchten damit eine zu freigiebige Vergabepraxis sowie eine daraus resultierende Immobilienblase verhindern. Wie sich die strengere Kreditwürdigkeitsprüfung auswirkt, lässt sich an einer Auswertung eines Finanzierungsportals ablesen, das rund 18 Prozent des Marktes auf sich vereint. Demnach sind die Zeiten vor allem für Interessenten jenseits der 40 Jahre härter geworden. Im ersten Halbjahr nach der Reform sank das Volumen der von 40- bis 50-Jährigen abgeschlossenen Kreditverträge um 4 Prozent. Das würde auf den Gesamtmarkt umgelegt eine Summe von 1,2 Milliarden Euro bedeuten. Bei den 60- bis 70-Jährigen betrug der Rückgang sogar 12,1 Prozent. Anders als befürchtet leiden junge Kreditanwärter dagegen kaum unter der neuen Praxis: Die 18- bis 30-jährigen steigerten ihr Kreditvolumen um 8,5 Prozent. Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung kürzlich angekündigt, die Zügel wieder etwas zu lockern. Künftig sollen „Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen“ stärker in die Bonitätsanalyse einbezogen werden.
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Auch Bauspar-Darlehensgebühren sind unzulässig

19.01.2017 | Auch Bauspar-Darlehensgebühren sind unzulässig

Wer als Bausparer eine Gebühr für die Inanspruchnahme seines Darlehens entrichten musste, darf sich Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2014 die Bearbeitungsgebühren für Bankkredite für unzulässig erklärt und die Institute zur Rückzahlung verdonnert. Analog dazu haben die BHG-Richter nun auch die Bearbeitungsentgelte für Bausparkredite gekippt. In neueren Bausparverträgen sind die Gebühren gar nicht mehr vorgesehen, früher – insbesondere bis zu Jahrtausendwende – waren sie weitverbreitet. Somit sind es vor allem die Sparer mit älteren Verträgen und noch nicht oder erst kürzlich abgerufenem Darlehen, die von der Entscheidung profitieren. Allerdings drängt die Zeit, denn bis auf Weiteres (eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es noch nicht) gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Wer vor 2014 sein Darlehen in Anspruch genommen hat, kann also vermutlich nicht mit einer Gebührenrückerstattung rechnen. Die Verbraucherzentralen stellen Musterbriefe für die Rückforderung bereit.
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Pflegebedürftigkeit nimmt wie erwartet deutlich zu

12.01.2017 | Pflegebedürftigkeit nimmt wie erwartet deutlich zu

Zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen, wie aus dem jüngsten Pflegebericht hervorgeht. Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl vier Jahre später bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um gut 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro. Damit ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch lange nicht erreicht, denn alle Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit in der alternden deutschen Gesellschaft aus. Hinzu kommt: Mit der zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Pflegereformstufe wird der Kreis der Leistungsempfänger erweitert, denn nun begründet auch Demenz einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Prognosen gehen von 200.000 zusätzlichen Leistungsempfängern im Jahr 2017 aus. Was bleibt, ist die Pflegelücke: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen werden auch in Zukunft hohe Eigenanteile berappen müssen. Private Pflegevorsorgepolicen werden daher nichts von ihrer Bedeutung einbüßen.
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Mit 2017 kam das Pflegestärkungsgesetz II - geht fast alle an – nur 11 Prozent wissen Bescheid

05.01.2017 | Mit 2017 kam das Pflegestärkungsgesetz II - geht fast alle an – nur 11 Prozent wissen Bescheid

Mehr als die Hälfte der Deutschen hat noch gar nicht vom Pflegestärkungsgesetz II gehört, das nunmehr in Kraft getreten ist. Dabei bringt es wichtige Änderungen mit sich. So begründet künftig auch Demenz eine Pflegebedürftigkeit und damit einen Leistungsanspruch; aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. In einer Umfrage gaben lediglich 11 Prozent der Bundesbürger an, sich mit der anstehenden Reform schon auseinandergesetzt zu haben. Immerhin 38 Prozent wussten, dass es auf dem Feld irgendwelche Änderungen geben soll. Auch andere Fakten rund um die Pflege sind weitgehend unbekannt. In einer weiteren Umfrage räumten 61 Prozent der unter 40-Jährigen ein, sich noch nie mit dem Thema befasst zu haben. Über alle Altersgruppen hinweg waren es 46 Prozent. Entsprechend groß sind die Wissenslücken: Nur rund jeder dritte Befragte konnte beispielsweise die Kosten eines Heimplatzes annähernd schätzen (derzeit im Bundesschnitt circa 3.600 Euro monatlich, bei großen regionalen Unterschieden). Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil dieser Kosten deckt, wissen hingegen weit mehr als die Hälfte der Bürger. Konsequenzen in Form privater Vorsorge ziehen jedoch bislang die wenigsten.
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