Archiv: Oktober 2018

Ab 2019 endlich faire Behandlung von Selbständigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

27.10.2018 | Ab 2019 endlich faire Behandlung von Selbständigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Aktuell wird für freiwillig versicherte Selbständige in der GKV noch ein Mindesteinkommen von fast 2300€ angenommen. Damit zahlen diese Personen mindestens 422€ für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung im Monat. Vor allem für Selbständige mit geringem Einkommen war das in der Vergangenheit oft ein Problem. Sie müssen ja auch anders als Angestellte den kompletten Beitrag selbst tragen. Ab 01.01.2019 gilt als Mindesteinkommen ein Betrag von 1142€. Damit sinken die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung auf minimal noch rund 171€. Wer weniger verdient, muss auch weniger zahlen. Bislang meldeten aber viele freiwillig versicherten GKV Mitglieder Ihrer Kasse dies nicht. In der Vergangenheit (und auch aktuell) war es nur möglich für maximal drei Monate rückwirkend die Beiträge abzusenken. Mit dem neuen GKV-Versichertenentlastungsgesetz können Mitgliedsbeiträge bis zu zwölf Monate nachträglich korrigiert werden. Pressemitteilung der Bundesregierung vom 18.10.2018 Übrigens unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Kassen nicht unerheblich voneinander. Auf Anfrage erhalten Sie von mir gerne kostenlos Zugang zu einem professionellen GKV-Vergleichsrechner mit dem Sie die Kassen herausfiltern, die die von Ihnen gewünschten Leistungen anbieten. Selbstverständlich berate ich Sie auf Wunsch auch gerne hierzu.
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Neue Kfz-Typklassen sorgen für Beitragssprünge – nach oben und unten

09.10.2018 | Neue Kfz-Typklassen sorgen für Beitragssprünge – nach oben und unten

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine neue Typklassenstatistik herausgebracht, die alle Schadensfälle aus den Jahren 2015 bis 2017 einbezieht. Insgesamt wurden für rund 29.000 Kfz-Modelle die angefallenen Schäden und Versicherungsleistungen erfasst. Die Auswertung dient den Versicherern als (unverbindliche) Kalkulationsgrundlage für ihre Tarife. Fazit: Fast drei Viertel der Automodelle bleiben in der derselben Typklasse wie zuvor. Für elf Millionen Autofahrer bzw. ihre Modelle gibt es allerdings eine Veränderung, die sich in der Regel in der Kfz-Versicherungsprämie niederschlagen wird. Unter Umständen kann sich diese mehr als verdoppeln, aber auch eine Senkung um bis zu ein Drittel ist möglich. So müssen sich etwa die Halter eines Toyota RAV4 Hybrid 2.5 (alte Typklasse: 27; neue: 32) auf eine Steigerung der Teilkaskobeiträge um 112 Prozent einstellen. Die Vollkaskobeiträge für einen BMW X4 xDrive 20D könnten sich um 44 Prozent verteuern, da das Modell um vier Klassen hochgestuft wurde. Günstiger wird dagegen die Kfz-Haftpflicht für einen VW Tiguan 2.0 TSI 4Motion (alt: 14; neu: 11), und zwar um 32 Prozent. Hier auf der Website können Sie derzeit 160 KFZ-Tarife vergleichen (Stand 09.10.2018) mit der professionellen Software von NAFI-Auto. Für eine persönliche Beratung (gerne auch am Telefon) erreichen Sie mich bitte jederzeit.
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Beitragssprung in der gesetzlichen Pflegeversicherung

02.10.2018 | Beitragssprung in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Allenthalben hört man von prall gefüllten Sozialkassen, der guten Beschäftigungssituation sei Dank. So soll demnächst der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlich sinken. Da überrascht es zunächst, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung bald einen Sprung nach oben vollziehen soll – um satte 0,5 Prozent. Bis vor Kurzem war noch von 0,3 Prozent die Rede. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich nun jedoch für ein halbes Prozent Aufschlag zum 1. Januar 2019 entschieden. „Wenn wir mehr Pflegekräfte wollen und wenn wir sie besser bezahlen wollen, dann wird das mehr kosten“, begründet Spahn die Pläne. Der Fachkräftemangel ist jedoch nicht der einzige Grund, warum die Pflegeversicherung trotz Beschäftigungsboom mehr Geld braucht. Hinzu kommt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Anspruchsberechtigten – aufgrund der alternden Gesellschaft – steigt. Außerdem wurden mit der jüngsten Pflegereform die Leistungen leicht angehoben. Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird die finanzielle Belastung dadurch allerdings kaum geringer: Infolge der Leistungserhöhung sind auch die Pflegekosten deutlich nach oben gegangen. Ohne private Vorsorge muss im Pflegefall weiterhin pro Monat ein potenziell vierstelliger Eigenanteil aufgebracht werden.
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