Im Jahr 2013 wurde pro versichertem Blitzeinschlag noch eine Schadenssumme von durchschnittlich 580 Euro registriert. Binnen vier Jahren ist dieser Wert auf 840 Euro geklettert, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nun in seiner Bilanz für 2017 darlegte. Die satte Steigerung um 45 Prozent wird primär dem Trend zum Smarthome zugeschrieben, also zur elektronischen Vernetzung von immer mehr Geräten und Funktionen. Werden beispielsweise Rollläden und Heizungen klassischerweise von Hand betätigt, so werden sie im Smarthome in die digitale Steuerung einbezogen. Dementsprechend kann sich die Überspannung im Haus weiter ausbreiten.
Insgesamt blieb die Schadenssumme 2017 aber mit circa 250 Millionen Euro auf dem Vorjahresniveau, da rund 20.000 Fälle weniger zu verzeichnen waren. Auch dieser Trend zeigt sich seit Jahren. So gab es im Jahr 2007 noch 480.000 versicherte Einschläge, im letzten Jahr waren es rund 300.000. Die Blitzschutzmaßnahmen scheinen also immer besser zu funktionieren.
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… dann müssen sie mit Widerstand ihrer Krankenversicherung rechnen. Die sieht nämlich, außer in Notfällen, gern eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19. Juni hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“.
Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision. Sollten in den Bundesländern von diesem Urteil abweichende Regelungen getroffen worden sein, dann sind diese nichtig.
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Die finanzielle Ausstattung der deutschen Lebensversicherer hat einen Sprung nach oben verzeichnet. Ablesen lässt sich dies an der sogenannten Solvenz- oder Bedeckungsquote. Sie ist gemäß dem europäischen Regelwerk Solvency II eine zentrale Kennziffer für die Stabilität und „Sturmfestigkeit“ der Anbieter.
Und der Trend ist in diesem Fall deutlich: Im vierten Quartal stand laut Versichererverband GDV im Schnitt eine Solvenzquote von 383 Prozent zu Buche; ein Jahr zuvor waren es 344 Prozent.
Insgesamt weist die deutsche Assekuranz im europäischen Vergleich eine deutlich überdurchschnittliche Bedeckungsquote aus. Während das Mittel bei 229 Prozent liegt, kommen die deutschen Versicherer spartenübergreifend auf 331 Prozent.
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Das deutsche Gesundheitssystem mag seine Schwächen haben, gehört aber dennoch zu den besten der Welt. Das wird den Patienten vor allem dann bewusst, wenn sie in einem anderen Land schwer erkranken oder einen Unfall erleiden. In einem solchen Fall kann es über Wohl und Wehe entscheiden, schnell in den Genuss der deutschen Versorgungsstandards zu kommen.
12.900 Mal hat der ADAC im vergangenen Jahr Krankenrücktransporte in die Heimat organisiert. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 6 Prozent. Der größte Teil dieses Anstiegs dürfte auf die stetig wachsende Auslandsreisetätigkeit der Deutschen zurückgehen. Allerdings: Nicht alle, die wollen, können auch. Ein Krankenrücktransport ist äußerst kostspielig und wird im Regelfall nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wer nicht Zehntausende Euro aus eigener Tasche zahlen kann, muss also mit der medizinischen Versorgung im Reiseland vorliebnehmen. Ein fachgerechter Rücktransport von den Kanarischen Inseln kann bis zu 45.000 Euro kosten, aus Fernost werden schon mal weit über 100.000 Euro fällig. Wer im Falle des Falles lieber im Heimatland medizinisch versorgt werden will, sollte rechtzeitig eine entsprechende Krankenzusatzversicherung abschließen.
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