Archiv: Januar 2016

Gesetzliche Neuerungen im Versicherungsjahr 2016

31.01.2016 | Gesetzliche Neuerungen im Versicherungsjahr 2016

Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) Im Jahr 2016 können 82% der gezahlten Beiträge als steuerliche Sonderausgabe geltend gemacht werden (2015 noch 80%). Dies gilt nun auch zu einem neuen, höheren Höchstbetrag von €22.766 (bei Verheirateten €37.336). Gerade für Selbständige, oder kammerfähige freie Berufe wie auch Angestellte mit hohen Einkünften kann gerade die Rürup-Rente eine gute Lösung sein um die aktuelle Steuerlast zu senken und Vermögensaufbau für den Ruhestand zu betreiben. Hier geht's zum Basisrentenvergleichsrechner   Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Zwei Drittel der gesetzlichen Krankenversicherungen haben Ihren Zusatzbeitrag zum 01.01.2016 erhöht. Auch bei den Leistungen gibt es zum Teil unerwartet große Unterschiede. Ein Wechsel ist ohne Gesundheitsfragen möglich. Ich erstelle nach Ihren Vorgaben einen Leistungsvergleich und kümmere mich um die spätere Umstellung. Für Sie ohne jedwede Rechnungsstellung von meiner Seite. Vergleich Gesetzliche Krankenversicherung hier anfordern   Private Krankenvollversicherung (PKV) Angestellte mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von €56.250 (2016) können theoretisch in eine Private Krankenvollversicherung wechseln. Bislang (2015) lag die Grenze bei €54.900€ (§ 6 Abs. 6 SGB V). Hier geht's zum Vergleichsrechner Private Krankenvollversicherung
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Sondertilgungen können für Immobilienbesitzer lukrativ sein

26.01.2016 | Sondertilgungen können für Immobilienbesitzer lukrativ sein

In der aktuellen Niedrigzinsphase wissen viele Anleger nicht, wohin mit ihren Geld. Lieber schleichenden Wertverlust hinnehmen, dafür aber Sicherheit genießen? Oder doch ins Risiko gehen, damit eine nennenswerte Rendite hereinkommt? Woran viele Eigenheimbesitzer mit laufendem Kredit nicht denken: Eine Sondertilgung kann beides vereinen, maximale Sicherheit und eine (in heutigen Zeiten) erfreuliche Rendite. Wer beispielsweise vor acht Jahren seine Immobilienfinanzierung mit einem Zinssatz von vier Prozent abgeschlossen hat, spart eben diesen Prozentsatz bei einer Sondertilgung ein – das ist nichts anderes als Rendite auf die zur Tilgung eingesetzten Mittel. Vier Prozent bei null Risiko: ein Paket, das man derzeit am Kapitalmarkt kaum finden dürfte. Immokreditnehmer sollten daher die diesbezüglichen Möglichkeiten ihres Finanzierungsmodells ausloten und nutzen. Hier geht's zum tagesaktuellen Zinstableau Immobilienfinanzierung und zu den Baufinanzierungsrechnern
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Teilkasko zahlt, wenn Hagel das Auto zerbeult hat

21.01.2016 | Teilkasko zahlt, wenn Hagel das Auto zerbeult hat

Mitunter erreichen sie die Größe von Tischtennisbällen, und ihr Zerstörungswerk an ungeschützten Autos kann entsprechend kostspielig werden: Hagelkörner. Glücklicherweise sind Hagelschäden von der Teilkasko ebenso abgedeckt wie Schäden durch Stürme, Überschwemmungen oder Blitzschläge. Für den Versicherten hat das den Vorteil, dass üblicherweise keine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, wie es bei einem Vollkasko-Schaden der Fall wäre. Zudem greifen beim Teilkasko in der Regel niedrigere Selbstbeteiligungen. Als Versicherte/r können Sie wählen: Entweder erstattet der Versicherer die Reparaturkosten oder er zahlt Ihnen den Betrag, der für eine „fiktive“ Schadensbehebung angesetzt wird. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Erstattungssumme darf die Wertminderung des Autos nicht überschreiten. Wenn der Wiederverkaufswert durch die Schäden lediglich um 800 Euro gesunken ist, die Reparatur aber das Doppelte kosten würde, muss der Versicherungsnehmer gegebenenfalls die Lücke mit eigenem Geld schließen. Kommt es zum Streit über die Summe, entscheidet ein Sachverständigenausschuss, in den Versicherer und Versicherter jeweils einen Gutachter entsenden. Hier geht's zum KFZ-Versicherungsvergleichsrechner
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Wann ist eine OP-Kosten-Versicherung oder Krankenversicherung fürs Haustier sinnvoll?

14.01.2016 | Wann ist eine OP-Kosten-Versicherung oder Krankenversicherung fürs Haustier sinnvoll?

Manche Behandlungen beim Tierarzt können richtig ins Geld gehen. Insbesondere Operationen schlagen nicht selten mit vierstelligen Beträgen zu Buche. Viele Tierhalten fragen sich da: Käme ich mit einer Tier-Krankenversicherung nicht günstiger weg? Die Antwort lautet: Kommt drauf an. Zunächst spielt der Gesundheitszustand des zu versichernden Tieres eine Rolle. Hohe Behandlungskosten müssen insbesondere die Besitzer kränklicher, alter oder sonst wie gefährdeter Tiere fürchten. Die aber werden von vielen Versicherern ausgeschlossen oder kosten hohe Beiträge. Wer schon Erfahrungswerte mit den Veterinärkosten für sein Tier hat, kann diese der möglichen Versicherungsprämie gegenüberstellen. Dabei sollte aber auf Beschränkungen geachtet werden; manche Tarife schließen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Kastration aus. Auch Höchstentschädigungsgrenzen sollten beachtet werden. Statt einer Vollversicherung kann sich auch eine OP-Kosten-Versicherung anbieten, vor allem für größere Tiere, denn deren OPs können unter Umständen sehr aufwendig und teuer werden. Das Thema hat viele Facetten – hier hilft professionelle Beratung. Für alle Fragen zum Thema sowie persönliche Vergleichsberechnungen erreichen Sie mich jederzeit gerne per E-Mail oder Telefon.
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Allgegenwärtige Gefahr: Hackerangriffe und Cybercrime

12.01.2016 | Allgegenwärtige Gefahr: Hackerangriffe und Cybercrime

Auf Dutzende Millionen Euro beläuft sich der jährliche Schaden durch Online-Kriminalität in Deutschland. Die genaue Zahl kann kaum seriös geschätzt werden. Denn nicht alle Schadensfälle werden gemeldet, da viele Unternehmen Sanktionen oder Umsatzverluste befürchten, wenn Sicherheitslücken bekannt werden. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind häufig betroffen. Da die Hacker ihr Arsenal ständig erweitern und aufrüsten, droht bei einem Angriff potenziell existenzbedrohlicher Schaden. Oftmals bleibt die Attacke zwar lange unbemerkt, weil heimlich Kunden-, Finanz- oder Produktionsdaten inklusive Patenten abgesaugt werden. Doch das unmittelbare Risiko für das operative Geschäft ist ebenfalls für Unternehmen jeglicher Grüße beträchtlich. Neben strengen Sicherheitsvorkehrungen (größter Unsicherheitsfaktor: der Mensch) sollten sich die Firmen daher mit einer Versicherung vor dem finanziellen Schaden schützen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl speziell auf mittelständische Unternehmen zugeschnittener Cybercrime-Policen. Sie springen nicht nur finanziell in die Bresche, sondern bieten meist auch IT-Experten auf, die den Schaden begrenzen. Für Fragen zum Thema erreichen Sie mich jederzeit gerne per E-Mail oder Telefon.
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Die einzig sinnvoll verbleibende Möglichkeit 2016 die Steuerlast zu reduzieren

06.01.2016 | Die einzig sinnvoll verbleibende Möglichkeit 2016 die Steuerlast zu reduzieren

Für gut verdienende Freiberufler und Selbständige stellt sich wiederholt die Frage, wie Sie ihre Einkommenssteuerlast reduzieren und damit Vermögen aufbauen können. Viele ehemals populäre Möglichkeiten haben sich aufgrund aktueller Entwicklungen mehr oder minder erledigt: Der hypothekenfinanzierte Immobilienerwerb zur Vermietung beispielsweise. Aufgrund der aktuell extrem niedrigen Zinssätze lässt sich hier kaum eine Reduzierung der Einkommenssteuerlast erreichen. Eher im Gegenteil. Geschlossene Beteiligungen, ehemals sehr beliebt, können beim Finanzamt in der Regel nur noch bei echten Verlusten einkommenssteuermindernd berücksichtigt werden. Wer will das schon? Übrig geblieben ist nach wie vor die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt). In diesem Jahr (2016) können Selbständige und Freiberufler, aber auch sehr gut verdienende Arbeitnehmer 82% der Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen - und damit vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dies gilt im Kalenderjahr 2016 bei Alleinstehenden bis zu einem Höchstbetrag von 22.766 € und bei Verheirateten bis zu einem Höchstbetrag von 45.532 €. Ein - wie man sieht - nicht unerheblicher Betrag, der für den Vermögensaufbau im (Un-)Ruhestand verwendet werden kann. Ein weiterer Vorteil zu oben genannten Beispielalternativen hypothekenfinanzierter Immobilienerwerb zwecks Vermietung und geschlossener Beteiligung ist beim Rürup-Vertrag der Pfändungsschutz in der Ansparphase (§ 851c Abs. 2 ZPO). Dies gilt auch für Selbständige. (Voraussetzung ist natürlich, dass Abschluss und Beitragszahlung erfolgen, bevor ALG II beantragt wurde.) Hier geht's zum Basisrentenvergleichsrechner Für eine umfassende Beratung zum Thema sowie persönliche Vergleichsberechnungen erreichen Sie mich jederzeit gerne per E-Mail oder Telefon.
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Vorsicht, Einbruchssaison – ist Ihr Hausrat angemessen versichert?

05.01.2016 | Vorsicht, Einbruchssaison – ist Ihr Hausrat angemessen versichert?

In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Häuser und Wohnungen. In den letzten fünf Jahren ist ihre Zahl um rund ein Drittel gestiegen. Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung. Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstatten Durchschnittstarife Wertsachen nur bis 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme. Bargeld ist hierbei oft auf 1.000 Euro gedeckelt. Besonders gute Hausratversicherer bieten auch Schutz für eine höhere Quote an Wertgegenständen von 40 und 50 Prozent. Spezialversicherer sichern wertvolle Kunst und Möbel. Die Prämien sind im Regelfall viel geringer als erwartet. Generell empfiehlt es sich, dass ein Experte den bestehenden Hausratschutz und insbesondere die Bedingungen wie auch die Versicherungssumme überprüft. Weiterhin ist es wichtig, den Hausrat ausreichend zu dokumentieren: Mit modernen Smartphones oder Digitalkameras sollten in regelmäßigem Abstand Bilder aufgenommen werden. Für hochpreisige Gegenstände empfiehlt es sich deren Rechnung aufzubewahren. Hier geht's zum Hausratversicherungsvergleichsrechner Das teure Musikinstrument des Nachwuchses auf dem Weg zur Musikschule oder die Foto- und Filmausrüstung im Urlaub lassen sich relativ einfach von Spezialversicherern absichern. Für Fragen hierzu erreichen Sie mich jederzeit gerne per E-Mail oder Telefon.
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