Kategorie: Allgemein

Krankenkassen müssen Anträge ihrer Mitglieder zügig bearbeiten

28.02.2020 | Krankenkassen müssen Anträge ihrer Mitglieder zügig bearbeiten

Krankenversicherte können bei ihren Kassen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn eine medizinisch sinnvolle Maßnahme nicht zum Leistungskatalog gehört. Die Kasse ist dann zu einer Einzelfallprüfung verpflichtet. Mit der darf sie sich nicht unbegrenzt Zeit lassen, wie das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschied: Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung einen Antrag mehr als fünf Wochen lang unbeantwortet lässt, kann er als genehmigt gelten. Nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist kann der Antragsteller demzufolge von einer „Genehmigungsfiktion“ ausgehen. Allerdings dürfen die Kassen in begründeten Fällen einen Aufschub verlangen. Voraussetzung ist, dass die Form gewahrt wird. Im Heilbronner Fall war das nicht gegeben: Die Krankenkasse hatte zwar innerhalb der Frist geantwortet und mitgeteilt, dass eine Entscheidung länger brauchen werde. Da Name und Unterschrift des Sachbearbeiters jedoch fehlten, war das Schreiben wegen Formfehlern ungültig. Die beklagte Kasse muss demnach die Kosten der beantragten Behandlung übernehmen.
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Wohngebäudeversicherer 2018 im Schnitt wieder im Minus

05.11.2019 | Wohngebäudeversicherer 2018 im Schnitt wieder im Minus

Im Kalenderjahr 2018 wiesen die Wohngebäudeversicherer eine kombinierte Schaden-Kosten-Quote im Verhältnis zu den Bruttoprämien von 104,2% aus (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.). In den vergangenen 15 Jahren konnten die Gesellschaften überhaupt nur in zwei Kalenderjahren schwarze Zahlen schreiben. Versicherungsnehmer sollten bei Ihrem Vertrag unbedingt darauf achten, dass "Grobe Fahrlässigkeit" bis zur Versicherungssumme mitversichert ist. Tendenziell lässt sich sagen, je älter ein Vertrag, desto mehr Ausschlüsse finden sich im Bedingungswerk. Wer die Problematik ausschließen will, sollte einen Vertrag mit "Innovationsklausel" wählen. Hier gelten zukünftige beitragsfreie Leistungs- und Bedingungsverbesserungen automatisch als mitversichert. Sofern Sie Aufschluss über die Qualität Ihres bestehenden Wohngebäudeversicherungsvertrages erhalten möchten, mailen Sie mir Gesellschaft, Tarif und Jahr des Bedingungswerkes. Ich sehe mir den Tarif an und sende Ihnen dann eine kurze Analyse per E-Mail.
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Augen auf bei der Elektroauto-Absicherung!

22.10.2019 | Augen auf bei der Elektroauto-Absicherung!

Noch ist die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen sehr überschaubar – Anfang 2019 wurden gerade einmal gut 83.000 registriert, bei einem Gesamtbestand von 47 Millionen. Doch die Zuwachsraten sind beachtlich. So wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres über 31.000 E-Mobile verkauft. Im Zuge der verschärften Klimawandeldebatte, aber auch angesichts immer praxistauglicherer neuer Modelle dürfte die Nachfrage weiter rasant steigen. Wer sich einen Stromer zulegt, sollte bei der Versicherung ins Kleingedruckte schauen (lassen) und keineswegs nur auf den Preis. Denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. So sucht man den Begriff „Akku“ – der immerhin das in der Regel teuerste Bauteil eines E-Autos beschreibt – in vielen Versicherungsbedingungen vergebens. Muss der Akku wegen eines Defekts ausgetauscht werden, drohen viele Halter auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es sei denn, der Schaden wurde bei einem Unfall verursacht, dann zahlt die Vollkaskoversicherung ebenso wie im Rahmen einer Allgefahrendeckung. Auch wenn ein Akkuschutz enthalten ist, kann er sich von Tarif zu Tarif unterscheiden. Expertenrat bei der Versicherungsauswahl zahlt sich daher aus.
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Pflege wird vor allem im Osten sprunghaft teurer

26.09.2019 | Pflege wird vor allem im Osten sprunghaft teurer

Mit der letzten Pflegereform und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde die Qualität der Pflege in Deutschland verbessert. Dafür sorgt auch die höhere Bezahlung der Pflegekräfte, die von allen Beteiligten unisono begrüßt wurde. Die Finanzierungsbasis wurde allerdings vom Gesetzgeber nicht angemessen angepasst. Die Folge: Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen steigt rasant an, da die Pflegeheime und -dienste die Mehrkosten auf ihre Kunden umlegen. Das führt insbesondere in Ostdeutschland, wo bisher ein relativ niedriges Lohnniveau galt, zu eklatanten Preissprüngen. So stieg der monatliche Eigenanteil in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im ersten Halbjahr 2019 im Durchschnitt um 80 Euro. Im Bundesschnitt waren es 60 Euro. Damit müssen stationär Pflegebedürftige deutschlandweit, Stand 1. Juli, 1.891 Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Im Osten liegt der Durchschnittssatz allerdings noch weit darunter, in Sachsen-Anhalt bei 1.331 Euro. Am meisten verlangen die Pflegeheime in NRW: 2.337 Euro Eigenanteil werden hier fällig. Eine private Pflegeversicherung schützt vor dem wachsenden Risiko einer finanziellen Überforderung im Pflegefall. Kontaktieren Sie mich jederzeit gerne für eine Berechnung Ihrer individuellen Pflegelücke mit den passenden Absicherungsmöglichkeiten.
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Milliardenschäden im ersten Halbjahr durch Sturm, Hagel & Co.

19.09.2019 | Milliardenschäden im ersten Halbjahr durch Sturm, Hagel & Co.

An Wohngebäuden und Autos sind durch Naturgewalten im ersten Halbjahr 2019 (versicherte) Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro entstanden. Konkret gehen sie auf Sturm, Hagel, Blitzschlag und Starkregen zurück, insbesondere auf die beiden Stürme „Dragi“ und „Eberhard“ im März und die Unwetter um Pfingsten. Die Kosten bewegen sich damit im langjährigen Durchschnitt, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte. Wie hoch die tatsächliche Schadenssumme ausfiel, lässt sich allerdings nicht beziffern, da weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland (43 Prozent) über Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Insbesondere in Versicherungspolicen, die älter als zehn Jahre sind, fehlt der Baustein Elementarschäden häufig. Das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen steigt jedoch Jahr für Jahr, da es klimawandelbedingt zu stärkeren Wetterkapriolen kommt. Auch Gebäude abseits von Flüssen und anderen Gewässern sind zunehmend bedroht. Staatlicherseits ist nicht viel Hilfe zu erwarten: Die zuständigen Länder haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über die sogenannte Soforthilfe hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“. Selbst wenn das der Fall ist, wird je nach Bundesland nur ein Teil der Schäden ersetzt oder lediglich ein Darlehen gewährt.
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Zwischen Nord- und Ostsee brennt es am häufigsten

21.08.2019 | Zwischen Nord- und Ostsee brennt es am häufigsten

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat erstmals die regional unterschiedliche Feuergefährdung in Deutschland untersucht. Als Datenbasis dienten Schadensfälle in der Wohngebäudeversicherung, die Brandschäden abdeckt. Wie die Analysten feststellten, ist die Brandgefahr in Schleswig-Holstein mehr als doppelt so hoch wie in Oberbayern. In Zahlen: Zwischen Nord- und Ostsee kommt es 47 Prozent häufiger zu Bränden als im Bundesdurchschnitt, in Oberbayern dagegen 29 Prozent seltener. Ein erhöhtes Brandrisiko gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern (135 Prozent), Lüneburg (132), Bremen (127) und Weser-Ems (125). Im Süden der Republik dagegen werden unterdurchschnittliche Werte verzeichnet, neben Oberbayern stechen hier vor allem Schwaben (74), Mittelfranken (78), Stuttgart und Unterfranken (beide 84) heraus. Etwa alle drei Minuten schlägt Feuer in Deutschland im Schnitt zu, womit sich die Schadensfälle auf rund 200.000 jährlich summieren. Die dadurch verursachten Kosten beliefen sich 2018 auf circa 1,2 Milliarden Euro. Erfasst sind dabei allerdings nur versicherte Fälle.
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Streichen die Krankenkassen die Homöopathie aus dem Leistungskatalog?

16.08.2019 | Streichen die Krankenkassen die Homöopathie aus dem Leistungskatalog?

Auch wenn der Kern des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben ist, haben diese doch gewisse Freiheiten bei zusätzlichen Kostenübernahmen. So bieten zahlreiche Kassen beispielsweise an, für homöopathische Therapien aufzukommen. Gesetzlich Versicherten, denen dieser Punkt wichtig ist, könnten allerdings bald gezwungen sein, die Kosten selbst zu stemmen. Denn der einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach fordert, die Leistung komplett zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird. Aktueller Anlass ist eine Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, das die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 sukzessive abschaffen will, da deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich habe belegt werden können. Falls auch in Deutschland die Homöopathie-Kostenübernahme generell entfällt, gibt es für die betroffenen Kassenpatienten (ebenso wie für solche, deren Kassen ohnehin keine Kostenerstattung leisten) eine Alternative: eine private Krankenzusatzversicherung für Naturheilmethoden und Heilpraktikerbehandlungen, die auch für homöopathische Therapien aufkommt.
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Stiftung Warentest beurteilt Berufsunfähigkeitspolicen

04.07.2019 | Stiftung Warentest beurteilt Berufsunfähigkeitspolicen

Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorgemaßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als „befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahren geliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung. Für eine individuelle Beratung und Berechnung zum Thema kontaktieren Sie mich jederzeit gerne.
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Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

02.07.2019 | Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen. Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt. Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächst der Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen. Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indes wenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) – ich helfe Ihnen dabei gern.
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